Initiative abgelehnt
Betroffene Regionen wünschen halbstündliche S-Bahn sofort
Das Initiativkomitee ist enttäuscht über die Ablehnung der Volksinitiative „Halbstündliche S-Bahn für alle“ durch die Stimmberechtigten des Kantons Zürich. Eine nähere Betrachtung der Abstimmungsresultate in den Gemeinden zeigt aber sehr deutlich, dass die Stimmenden derjenigen Gemeinden die Initiative deutlich, ja überdeutlich, angenommen haben, die an einer S-Bahn-Linie liegen, die heute nur eine Verbindung pro Stunde aufweisen. Details …
Was will die Initiative?
FAQ zur Volksinitiative
Was will die Initiative?
Die Initiative verlangt, dass das Zürcher S-Bahnnetz mindestens halbstündlich bedient wird. Damit erhalten alle Regionen des Kantons eine qualitativ hoch stehende Erschliessung durch die S-Bahn. Halbstündlich heisst, ungefähr alle halbe Stunde, aber nicht zwingend im exakten Halbstundentakt.
Auf welchen Strecken ist die halbstündliche Bedienung noch nicht realisiert?
Auf folgenden Strecken:
– S4 zwischen Langnau und Sihlbrugg
– S5 zwischen Oberglatt und Bülach.
– S26 zwischen Bauma und Rüti
– S29 zwischen Seuzach und Stammheim (- Stein a.R. SH)
– S41 zwischen Eglisau und Zweidlen (- Bad Zurzach AG)
– zwischen Hinwil und Bäretswil (- Bauma), im Richtplan vorgesehen aber nicht betrieben.
Auf der S26 wurde die halbstündliche Bedienung zwischen Wald und Rüti erst 2006 abgeschafft. Heute verkehren Ersatzbusse teilweise im Viertelstundentakt und in Dreifach-Traktion parallel zur Bahnstrecke.
Wieso genügt eine Verbindung pro Stunde nicht?
Das Angebot im Stundentakt ist heute im Kanton Zürich nicht mehr attraktiv genug, um das Umsteigen vom Auto zur Bahn zu fördern. Bestehen hingegen im Kanton flächendeckend halbstündliche Verbindungen, so werden manche Leute dazu bewogen, das Auto öfter oder gar regelmässig zu Hause zu lassen. Zudem verursacht der Bahnbetrieb hohe Fixkosten: Es ist also wirtschaftlicher, die Bahn intensiv statt sporadisch zu nutzen.
Wieso beschränkt sich die Initiative aufs Bahnangebot?
Die S-Bahn ist das Rückengrat unseres öffentlichen Verkehrs. Stimmt hier das Angebot nicht, so kann keine Flächenwirkung erzielt werden, weil immer wieder eine Verbindung oder ein Anschluss auf vielen Wegen nicht klappt. Der Bus gewährt die Feinerschliessung am Anfang oder am Ende eines Weges ausserhalb von Ballungsgebieten oder Querver-bindungen zwischen Bahnstrecken. Die Angebotsverordnung sieht schon heute dafür den Stundentakt als Minimum vor. Für die Buslinien würde es reichen, wenn die Verordnung umgesetzt würde.
Wann soll die Initiative umgesetzt werden?
Bei Annahme durch das Volk am 17. Mai 2009 sehen die Übergangsbestimmungen der Initiative vor, dass sie auf den Fahrplan 2012 (also ab Dezember 2011) umzusetzen sei. Leichte Verzögerungen aus zwingenden, technischen Gründen – nicht aber infolge mangelndem Wille der Behörden – sind laut einem Rechtsgutachten des Regierungsrates erlaubt. Das Initiativkomitee ist jederzeit bereit, über solche Verzögerungen zu verhandeln.